II-A.6.2
PV
CH-GL
Art. 64 Personalverordnung (PV) - Unbezahlte Abwesenheiten
Arbeitszeit - Abwesenheiten
Art. 64 PV · Unbezahlte Abwesenheiten
1. Abwesenheiten aus privaten Gründen oder die Teilnahme an Anlässen mit überwiegend nicht dienstlichem Charakter gelten nicht als Arbeitszeit.
2. ...