Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.6.2 PV CH-GL

Art. 48 Personalverordnung (PV) - Kündigung durch die angestellte Person

Arbeitsverhältnis - Beendigung
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Art. 48 PV · Kündigung durch die angestellte Person

1. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die angestellte Person ist der vorgesetzten Stelle schriftlich mitzuteilen.

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