II-A.6.2
PV
CH-GL
Art. 48 Personalverordnung (PV) - Kündigung durch die angestellte Person
Arbeitsverhältnis - Beendigung
Art. 48 PV · Kündigung durch die angestellte Person
1. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die angestellte Person ist der vorgesetzten Stelle schriftlich mitzuteilen.