Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.6.2 PV CH-GL

Art. 35 Personalverordnung (PV) - Betriebliche Vorschläge

Arbeitsverhältnis - Rechte der Angestellten - Weitere Rechte
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Art. 35 PV · Betriebliche Vorschläge

1. Die Angestellten können Vorschläge zur Verbesserung des Betriebs oder zur Stellenbesetzung einreichen.

2. Für umgesetzte Vorschläge kann eine Prämie ausgerichtet werden.

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