II-A.6.2
PV
CH-GL
Art. 35 Personalverordnung (PV) - Betriebliche Vorschläge
Arbeitsverhältnis - Rechte der Angestellten - Weitere Rechte
Art. 35 PV · Betriebliche Vorschläge
1. Die Angestellten können Vorschläge zur Verbesserung des Betriebs oder zur Stellenbesetzung einreichen.
2. Für umgesetzte Vorschläge kann eine Prämie ausgerichtet werden.