II-A.6.2
PV
CH-GL
Art. 28 Personalverordnung (PV) - Übernahme von Rückzahlungsverpflichtungen
Arbeitsverhältnis - Rechte der Angestellten - Personalentwicklung
Art. 28 PV · Übernahme von Rückzahlungsverpflichtungen
1. Bei einer Neuanstellung kann die Anstellungsinstanz die nachgewiesenen Rückerstattungskosten der angestellten Person gegenüber der ehemaligen Arbeitgeberin teilweise oder vollständig übernehmen, wenn die den Kosten zugrunde liegende Aus- oder Weiterbildung für die Anstellung beim Kanton von Nutzen ist.
2. Bei einer Kostenübernahme ab 10 000 Franken entscheidet der Regierungsrat beziehungsweise die Verwaltungskommission der Gerichte.
3. Bei der Übernahme einer Rückzahlungsverpflichtung sind die Bestimmungen von Artikel 24 und 25 sinngemäss anwendbar.