Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.3.3 RVOV CH-GL

Art. 30 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; RVOV) - Departementssekretärenkonferenz

Organisation der Verwaltung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (54 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 30 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; RVOV · Departementssekretärenkonferenz

1. Die Departementssekretärenkonferenz dient der Koordination der Verwaltungstätigkeit und dem Informationsaustausch. Der Regierungsrat kann ihr Aufträge erteilen, namentlich zu Organisations- und Planungsfragen. Sie kann von sich aus dem Regierungsrat Vorschläge unterbreiten.

2. Sie steht unter der Leitung des Ratsschreibers oder der Ratsschreiberin.

3. Zu den Sitzungen werden neben den Departementssekretären und -sekretärinnen nach Bedarf auch andere Personen eingeladen.

← Art. 29 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; RVOV Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; RVOV) - Geschäftsplanung Art. 31 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; RVOV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →