II-A.3.3
RVOV
CH-GL
Art. 30 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; RVOV) - Departementssekretärenkonferenz
Organisation der Verwaltung
Art. 30 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; RVOV · Departementssekretärenkonferenz
1. Die Departementssekretärenkonferenz dient der Koordination der Verwaltungstätigkeit und dem Informationsaustausch. Der Regierungsrat kann ihr Aufträge erteilen, namentlich zu Organisations- und Planungsfragen. Sie kann von sich aus dem Regierungsrat Vorschläge unterbreiten.
2. Sie steht unter der Leitung des Ratsschreibers oder der Ratsschreiberin.
3. Zu den Sitzungen werden neben den Departementssekretären und -sekretärinnen nach Bedarf auch andere Personen eingeladen.