Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.3.3 RVOV CH-GL

Art. 27 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; RVOV) - Eröffnungen und Veröffentlichungen

Organisation der Verwaltung
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Art. 27 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; RVOV · Eröffnungen und Veröffentlichungen

1. Für die Eröffnung und die Veröffentlichung von Entscheiden und Verlautbarungen der Verwaltungseinheiten gelten die Artikel 19 und 20 sinngemäss.

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