II-A.3.3
RVOV
CH-GL
Art. 24a Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; RVOV) - Anpassung der Anhänge
Organisation der Verwaltung
Art. 24a Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung; RVOV · Anpassung der Anhänge
1. Werden dem Regierungsrat Rechtsänderungen unterbreitet, welche die Zuordnung von Aufgabenbereichen oder die Detailorganisation der Verwaltung unmittelbar betreffen, muss die Vorlage auch die entsprechenden Anpassungen der Anhänge zu dieser Verordnung beinhalten.