Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.3.2 RVOG CH-GL

Art. 32 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz; RVOG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (34 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 32 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz; RVOG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Behördengesetz vom 5. Mai 1946 aufgehoben.

2. Aufgehoben werden zudem alle Bestimmungen, die diesem Gesetz widersprechen, insbesondere die Verordnung des Landrates vom 15. Juni 1887 über die Organisation und Geschäftsführung des Regierungsrates und seiner Direktionen.

← Art. 31 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz; RVOG Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz; RVOG) - Geltungsbereich Art. 34 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz; RVOG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →