Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.3.2 RVOG CH-GL

Art. 1 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz; RVOG) - Geltungsbereich

Einleitung
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Art. 1 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz; RVOG · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz regelt die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit in den Grundzügen. Es regelt zudem die Rechtsstellung der Regierungsmitglieder und der Mitglieder der übrigen Verwaltungsbehörden.

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