Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.2.3 LRV CH-GL

Art. 83 Landratsverordnung (LRV) - Antrag und Begründung

Beratungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse - Verfahren bei Motionen und Postulaten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (150 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 83 LRV · Antrag und Begründung

1. Motionen und Postulate gliedern sich inhaltlich in einen Antrag und eine Begründung.

2. Die Begründung ist vom Antrag zu trennen und in knapper Form zu halten.

← Art. 82 LRV Landratsverordnung (LRV) - Einberufung zur konstituierenden Sitzung Art. 84 LRV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →