Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.2.3 LRV CH-GL

Art. 8 Landratsverordnung (LRV) - Ort und Termine

Allgemeine Bestimmungen - Sitzungen
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Art. 8 LRV · Ort und Termine

1. Die Sitzungen finden im Rathaus in Glarus statt; ausnahmsweise kann das Büro einen anderen Sitzungsort bestimmen.

2. Das Büro legt nach Anhörung des Regierungsrates die Termine der Sitzungen fest und gibt sie den Mitgliedern sowie der Öffentlichkeit bekannt.

3. In der Regel finden die Sitzungen am Mittwochmorgen statt; wenn die Geschäfte es erfordern, wird eine Nachmittagssitzung anberaumt.

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