Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.2.3 LRV CH-GL

Art. 115 Landratsverordnung (LRV) - Ermittlung der gültigen Stimmen

Verhandlungsordnung - Wahlen
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Art. 115 LRV · Ermittlung der gültigen Stimmen

1. Zur Ermittlung der gültigen Stimmen fallen leere und ungültige Stimmzettel ausser Betracht.

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