II-A.2.3
LRV
CH-GL
Art. 102 Landratsverordnung (LRV) - Ordnungsanträge
Verhandlungsordnung - Beratung
Art. 102 LRV · Ordnungsanträge
1. Ordnungsanträge sind Anträge, welche sich auf den Ablauf der Verhandlungen und die Vornahme von Abstimmungen beziehen. Es sind dies namentlich Anträge auf Aussetzung und Verschiebung der Beratung sowie auf Schluss der Diskussion und umgehende Abstimmung.
2. Ist ein Ordnungsantrag gestellt, wird die Beratung bis zu seiner Erledigung unterbrochen.