Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
II-A.2.3 LRV CH-GL

Art. 1 Landratsverordnung (LRV) - Einberufung zur konstituierenden Sitzung

Allgemeine Bestimmungen - Konstituierung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (150 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 LRV · Einberufung zur konstituierenden Sitzung

1. Der Landrat versammelt sich im Monat Juni, vor den Sommerschulferien, zu seiner konstituierenden Sitzung.

2. Die Einladung erfolgt durch den Regierungsrat, der auch die Traktandenliste erstellt.

Landratsverordnung (LRV) - Einberufung zur konstituierenden Sitzung Art. 2 LRV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →