Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
I-D.24.2 PUBV CH-GL

Art. 4 Publikationsverordnung (PubV) - Zeitpunkt der Veröffentlichung

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Art. 4 PubV · Zeitpunkt der Veröffentlichung

1. Die Veröffentlichung der allgemeinverbindlichen Erlasse und Vereinbarungen erfolgt in der Sammlung Behördlicher Erlasse (SBE) in der Regel mindestens zehn Tage vor dem Inkrafttreten.

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