Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
I-D.22.3 VPR CH-GL

Art. 39b Verordnung über die politischen Rechte (VPR) - Massnahmen zur Erleichterung der Teilnahme

Wahlen und Abstimmungen an der Landsgemeinde
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 39b VPR · Massnahmen zur Erleichterung der Teilnahme

1. Massnahmen zur Erleichterung der Teilnahme sind

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a. | kostenloser öffentlicher Verkehr für Stimmberechtigte sowie Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b. | Hütedienst für die Kinder von Stimmberechtigten für die Dauer der Landsgemeinde. | | |

← Art. 39a VPR Verordnung über die politischen Rechte (VPR) - Funktion, Umfang, Inhalt Art. 40 VPR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →