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Art. 9 Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - Inkrafttreten

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Art. 9 Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. April 2003 in Kraft.

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