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Art. 8 Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 8 Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die kantonalen Vorschriften vom 11. Januar 1971 über den Schweizerpass werden aufgehoben.

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