I-C.3.2
CH-GL
Art. 8 Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 8 Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die kantonalen Vorschriften vom 11. Januar 1971 über den Schweizerpass werden aufgehoben.