Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
I-C.23.2 CH-GL

Art. 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz - Kantonale Strafbehörden

Zuständigkeiten und Kompetenzen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz · Kantonale Strafbehörden

1. Die kantonalen Strafbehörden orientieren die Migrationsbehörde gemäss den einschlägigen Vorschriften des Bundesrechts insbesondere über rechtskräftige Strafmandate und Strafurteile gegen ausländische Personen.

← Art. 4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz Zweck und Gegenstand Art. 6 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →