I-C.23.2
CH-GL
Art. 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz - Kantonale Strafbehörden
Zuständigkeiten und Kompetenzen
Art. 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz · Kantonale Strafbehörden
1. Die kantonalen Strafbehörden orientieren die Migrationsbehörde gemäss den einschlägigen Vorschriften des Bundesrechts insbesondere über rechtskräftige Strafmandate und Strafurteile gegen ausländische Personen.