Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
I-A.2.1 CH-GL

Kanton Glarus I-A.2.1

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Glarus
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

1. Die Farben des Kantons Glarus sind Rot, Schwarz/Weiss, Rot, wobei der schwarzweisse Mittelstreifen gleich breit ist wie jeder anliegende rote Streifen. Die Grössenverhältnisse bei der Farbenfahne und bei der Flagge sind demnach folgende: Rot 1/3, Schwarz 1/6, Weiss 1/6, Rot 1/3.

1. Das Kantonswappen zeigt in Rot den nach rechts ausschreitenden schwarzgewandeten Glaubensboten Fridolin mit dem dem Beschauer zugewandten barhäuptigen Kopf im Nimbus, in der Rechten den Stab, in der Linken das Buch haltend. Nimbus, Buch, Stab sind golden (gelb), das Gesicht und die Hände sind silbern (weiss).

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →