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9.4-1 CH-GL

Art. 8 Gästetaxen-Reglement - Tarife

Tarife und Ausnahmen
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Art. 8 Gästetaxen-Reglement · Tarife

1. Der Gemeinderat setzt die Höhe der Gästetaxen nach Anhören der Tourismusorganisation gemäss den Art. 2a ff. des Tourismusentwicklungsgesetzes fest.

2. Er publiziert die Höhe der Gästetaxen im Tarifanhang zu diesem Reglement.

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