Art. 5 Jugendleitbild - Operative Umsetzung
Art. 5 Jugendleitbild · Operative Umsetzung
1. Der Fachstelle Jugend der Gemeinde Glarus Nord steht eine Co-Leitung, bestehend aus Mann und Frau, vor. Mit Hilfe der Jugendarbeitenden stellt sie die Führung und Betreuung der Jugendtreffs „A3“ in Ziegelbrücke und „Blaue Baracke“ in Näfels sowie des „Bunkers“ in Mollis sicher. Daneben stellt sie die Verbindung zu den anderen Gemeinden und zu DOJ sicher und koordiniert - zusammen mit den Jugendarbeitenden Projekte und Events. Die Jugendkommission, bestehend aus dem Ressortleiter, dem Bereichsleiter, der Co-Fachstellenleitung und dem Sekretariat als Geschäftsstelle, entwickelt die Umsetzungsstrategie der Fachstelle Jugend Glarus Nord gemäss Leitbild und setzt diese um.
2. In ihrer Arbeit richtet sich die Co-Leitung der Fachstelle Jugend nach den Grundprinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäss DOJ
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Prinzip der Offenheit | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 1. | Die offene Jugendarbeit ist konfessionell und politisch neutral und hält sich offen für soziokulturelle Veränderungen, für die verschiedenen Lebenslagen, Lebensstile und Lebensbedingungen von jungen Menschen. | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Prinzip der Freiwilligkeit | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 1. | Alle Angebote der offenen Jugendarbeit sind freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche. Sie werden in deren freien Zeit wahrgenommen. Dieses Prinzip unterstützt die Selbstbestimmung von jungen Menschen wesentlich. Die offene Jugendarbeit ist Partnerin und Ergänzung der Bildung im formellen Bereich (ausserschulische Tätigkeit). | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Prinzip der Partizipation | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 1. | Dieses Prinzip zielt auf Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung. Die Bedingungen, unter denen offene Jugendarbeit konkret stattfindet, müssen immer im Aushandlungsprozess mit den Beteiligten eigens entwickelt werden. Wegen der fehlenden formalen Bestimmungen, auf Grund der Freiwilligkeit des Kommens und der sich ständig wandelnden Gruppenkonstellationen muss immer wieder aufs Neue geklärt werden, was Thema ist, welche Ziele und Inhalte daraus hervorgehen und wie diese methodisch zu realisieren sind. | |
3. Damit diese Ziele erreicht werden können, unterstützt die Gemeinde Glarus Nord die Fachstellenleitung sowie die einzelnen Jugendarbeitenden durch ein Angebot an Betreuung/ Coaching und Weiterbildung im Rahmen des Budgets.
4. Bei der Durchführung der Aufsuchenden- und Mobilen Jugendarbeit stellt die Gemeinde Glarus Nord die nötigen Ressourcen und finanzielle Mittel zur Verfügung.
5. Die Aufsicht über die Tätigkeit der Jugendarbeit untersteht dem Ressort Gesellschaft, welches dem Gemeinderat die entsprechenden Anträge zu unterbreiten hat.