Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 1 Jugendleitbild · Einleitung

1. Die Gemeinde Glarus Nord setzt sich für die Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen ein. Sie bietet den Jugendlichen in Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen verschiedenartige Erfahrungsfelder und Möglichkeiten zur Identitätsfindung und persönlichen Entwicklung. Sie stellt dazu im Rahmen der Aufgabe materielle und personelle Mittel zur Verfügung.

2. Jugendliche suchen und bilden eigene Gruppierungen, um ihre Identität zu finden und sich auszudrücken. Die Gemeinde Glarus Nord ermutigt die Jugendlichen, ihr Umfeld aktiv mit zu gestalten, eigene Bedürfnisse und Visionen zu formulieren und schrittweise Verantwortung zu übernehmen. Jugendliche benötigen Freiräume, die primär ihnen zustehen. Die Gemeinde Glarus Nord stellt den Jugendlichen Örtlichkeiten zur Verfügung, in denen sie auf eigene Initiative Aktivitäten entwickeln können. Die Nutzung dieser Örtlichkeiten darf weder mit einem Konsumzwang verbunden sein, noch kommerzielle Zwecke verfolgen.

3. Die Forderung der körperlichen und geistig-seelischen Entwicklung sowie die Suchtprävention bei Jugendlichen sind der politischen Gemeinde wichtig. Entsprechende Anlässe und Unternehmungen bilden besonders wichtige Erfahrungen dieser Lebensphase. Die Gemeinde bietet gezielte Unterstützung und Massnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung an.

4. Gewalt und Radikalismus sind untaugliche Lösungen zur Konfliktbewältigung. Die Gemeinde unterstützt die Bestrebungen für ein offenes und tolerantes Umfeld, in das sich die Jugendlichen aus Glarus Nord eigenverantwortlich integrieren können. Sie beobachtet das Umfeld und interveniert, sobald die Toleranzgrenzen überschritten werden. Jugendliche suchen eigene Ausdrucksmöglichkeiten in Kultur und Politik. Die Gemeinde unterstützt die Jugendlichen darin, ihnen entsprechende Formen von Kultur und Politik zu entwickeln und zu leben.

5. Jugendliche haben Anrecht auf eine fachlich gut abgestützte, kompetente Beratung. Die Gemeinde stellt professionelle Beratung für Einzelne und Gruppen zur Verfügung und vermittelt Adressen von geeigneten Fachpersonen und Fachstellen. Sie nimmt Informationen von Partnerorganisationen entgegen und informiert regelmässig über Anlässe und Anlaufstellen für Jugendliche und deren Bezugspersonen. Zuständig für Jugendanliegen ist das Ressort Gesellschaft der Gemeinde Glarus Nord.

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