Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
8.2-1 CH-GL

Art. 35 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen - Gestaltung der kirchlichen Abdankungsfeier

Bestattungen / Abdankungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 35 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen · Gestaltung der kirchlichen Abdankungsfeier

1. Die Gestaltung der kirchlichen Abdankung obliegt dem zuständigen Pfarramt.

← Art. 34 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen Grundlagen Art. 36 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →