8.2-1
CH-GL
Art. 30 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen - Grabgeläute
Bestattungen / Abdankungen
Art. 30 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen · Grabgeläute
1. Das Grabgeläute ist Sache der Kirchgemeinden.