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8.2-1 CH-GL

Art. 30 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen - Grabgeläute

Bestattungen / Abdankungen
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Art. 30 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen · Grabgeläute

1. Das Grabgeläute ist Sache der Kirchgemeinden.

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