8.2-1
CH-GL
Art. 3 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen - Aufsicht
Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen · Aufsicht
1. Das Friedhof- und Bestattungswesen ist Sache der Gemeinde und steht unter der Aufsicht des Gemeinderates.