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8.2-1 CH-GL

Art. 1 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen - Grundlagen

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen · Grundlagen

1. Das kantonale Gesetz über das Gesundheitswesen bildet die Grundlage für die Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Glarus Nord und ist verbindlich. Das Friedhof- und Bestattungswesen ist Sache der Gemeinde und steht unter der Aufsicht des Gemeinderates.

Grundlagen Art. 2 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen →

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