7.7-2
CH-GL
Art. 8 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln - Montage und Demontage
Ortseingangstafeln
Art. 8 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln · Montage und Demontage
1. Für die Montage und den fristgerechten Abbau zeigen sich die Nutzenden zuständig.