7.7-2
CH-GL
Art. 5 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln - Benutzung
Ortseingangstafeln
Art. 5 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln · Benutzung
1. Die Benutzung der Ortseingangstafeln ist für ortsansässige Vereine und Institutionen kostenlos.