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7.7-2 CH-GL

Art. 2 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln - Anwendungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln · Anwendungsbereich

1. Dieses Reglement findet Anwendung auf die im Eigentum der Gemeinde Glarus Nord befindlichen Grundstücke. Ebenso regelt es die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung der Ortseingangstafeln. Individuelle Regelungen der jeweiligen Eigentümer bleiben vorbehalten.

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