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7.7-2 CH-GL

Art. 11 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln - Kosten

Beschilderung der Ortseingangstafeln
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Art. 11 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln · Kosten

1. Die Kosten der Beschriftung sowie der späteren Entfernung auf den ausleihbaren Schildern gehen zulasten der Ausleihenden.

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