7.7-2
CH-GL
Art. 11 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln - Kosten
Beschilderung der Ortseingangstafeln
Art. 11 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln · Kosten
1. Die Kosten der Beschriftung sowie der späteren Entfernung auf den ausleihbaren Schildern gehen zulasten der Ausleihenden.