7.7-2
CH-GL
Art. 10 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln - Beschriftung
Beschilderung der Ortseingangstafeln
Art. 10 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln · Beschriftung
1. Ausgeliehene Schilder dürfen nur mit Folie beklebt und nicht bemalt werden. Die Kosten für die Entfernung gehen zulasten der Ausleihenden.