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7.7-2 CH-GL

Art. 1 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln · Gegenstand

1. Der Gemeinderat erlässt gestützt auf die kantonale Verordnung über den Vollzug der Reklameverordnung (VII C/11/3/1) nachfolgende Bestimmungen zur Werbung auf öffentlichem Grund und zur Bewirtschaftung der Ortseingangstafeln.

Gegenstand Art. 2 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln →

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