7.7-2
CH-GL
Art. 1 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln · Gegenstand
1. Der Gemeinderat erlässt gestützt auf die kantonale Verordnung über den Vollzug der Reklameverordnung (VII C/11/3/1) nachfolgende Bestimmungen zur Werbung auf öffentlichem Grund und zur Bewirtschaftung der Ortseingangstafeln.