7.7-1
ParkRParkierungsreglement
CH-GL
Art. 7 Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) - Verwendung der Einnahmen
Allgemeine Bestimmungen
Art. 7 Parkierungsreglement · Verwendung der Einnahmen
1. Die Einnahmen aus den Parkierungsgebühren dienen in erster Linie dem Bau, Betrieb und Unterhalt der bestehenden Parkplätze sowie der Erweiterung des Angebots an Parkplätzen auf öffentlichem Grund.
2. Im Weiteren werden sie für den Bau, Betrieb und Unterhalt der dem privaten und öffentlichen Verkehr dienenden Anlagen und Einrichtungen sowie für Verkehrsberuhigungsmassnahmen und den Langsamverkehr verwendet.
3. 5% der Einnahmen aus den Parkierungsgebühren werden für die Erstellung und den Unterhalt von Ladestationen für Elektrofahrzeuge verwendet.