7.7-1
ParkRParkierungsreglement
CH-GL
Art. 6 Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) - Gebührentarif und Parkierungsgebühren
Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 Parkierungsreglement · Gebührentarif und Parkierungsgebühren
1. Der Gemeinderat erlässt einen Gebührentarif.
2. Im Gebührentarif werden für die verschiedenen Parkplatzkategorien die gebührenpflichtige Zeit bestimmt und die Parkierungsgebühren bis maximal CHF 2.00 pro Stunde festlegt. Für das Dauerparkieren ab zwei Stunden sowie nachts kann ein ermässigter Tarif angewendet werden.
3. Der Gebührentarif enthält die Kriterien zur Erteilung einer Bewilligung für das Dauerparkieren und er bestimmt für verschiedene Arten von Berechtigten (Anwohner, Beschäftigte, etc.) die Gebühren in Berücksichtigung der Parkplatzkategorie bis zum Maximum für Monatsvignetten von CHF 100.00 bzw. für Jahresvignetten von CHF 1'000.00.