7.7-1
ParkRParkierungsreglement
CH-GL
Art. 4 Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) - Parkierungskonzept
Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Parkierungsreglement · Parkierungskonzept
1. Der Gemeinderat erstellt ein Parkierungskonzept als Grundlage für die zu erlassenden Massnahmen. Er passt das Parkierungskonzept bei Bedarf an.
2. Für das Parkieren auf öffentlichem Grund werden im Parkierungskonzept verschiedene Parkplatzkategorien definiert. Dabei sind die unterschiedlichen Bedürfnisse der jeweiligen Parkplatzbenutzer angemessen zu berücksichtigen.
3. In den Dörfern, im Besonderen in den Zentren sowie in zentrumsnahen Gebieten, können im Parkierungskonzept Parkverbotszonen definiert werden.