Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.7-1.1 CH-GL

Plan Parkraumzonen

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Glarus
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Die Parkraumzonen definieren sich gemäss den Situationsplänen und Parkplatzlisten im Anhang.

1. Die Parkgebühren für ausgewiesene Anlagen / Strassen richten sich nach Art. 6 Abs. 2 des Parkierungsreglements

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1. Die Berechtigungen und Parkgebühren richten sich nach Art. 6 Abs. 3 des Parkierungsreglements.

Parkkarte | Parkplatzkategorie | Preis

--- | --- | ---

Typ 1 | Zonen: 1, 2, 3, S | CHF 50.00/Monat, CHF 500.00/Jahr

Typ 2 | Zonen: 2, 3, S | CHF 40.00/Monat, CHF 400.00/Jahr

Typ 3 | Nachtparkkarte: 19:00-07:00 Uhr, Zonen: 2, 3, S | CHF 30.00/Monat, CHF 300.00/Jahr

Beschäftigte / Pendler | Zonen: 2, 3 | CHF 40.00/Monat, CHF 400.00/Jahr

Fahrgemeinschaften Auswärtige | Spezialregelung[1] | CHF 60.00/Monat, CHF 600.00/Jahr

Besucher | Zonen: 1, 2, 3 | CHF 5.00/Tag

Handwerker | Zonen: 1, 2, 3 | CHF 5.00/Tag

[1] Spezialregelung

1. Für die allgemeine Berufsausübung eingesetzte Kommunalfahrzeuge und private Fahrzeuge im Dienste der Gemeinde sind von der Gebührenpflicht befreit.

1.1 Für schwere Motorwagen, Wohnanhänger und weitere Anhänger können keine Tages, Monats- und/oder Jahresparkberechtigungen bezogen werden.

2. Gehbehinderte Personen und Personen, die sie transportieren, sind auf Behindertenparkplätzen von der Gebührenpflicht befreit. Die «Parkkarte für behinderte Personen (Anhang 3 Ziff. 2 SSV)» ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe des Fahrzeuges anzubringen.

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