Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.6-5 CH-GL

Art. 7 Richtlinie für die Schneeräumung von privaten Strassen - Verfahren

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Richtlinie für die Schneeräumung von privaten Strassen · Verfahren

1. Gesuche sind zuhanden des Ressorts Bau und Umwelt, Abteilung Tiefbau, schriftlich unter Beilage prüffähiger Unterlagen einzureichen. Die Abteilung Tiefbau entscheidet über das Gesuch. Durch die Abteilung Tiefbau wird jährlich vor Saisonbeginn ein Zustandsprotokoll des betreffenden Strassenstücks erstellt.

← Art. 6 Richtlinie für die Schneeräumung von privaten Strassen Grundsatz

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →