7.6-5
CH-GL
Art. 7 Richtlinie für die Schneeräumung von privaten Strassen - Verfahren
Art. 7 Richtlinie für die Schneeräumung von privaten Strassen · Verfahren
1. Gesuche sind zuhanden des Ressorts Bau und Umwelt, Abteilung Tiefbau, schriftlich unter Beilage prüffähiger Unterlagen einzureichen. Die Abteilung Tiefbau entscheidet über das Gesuch. Durch die Abteilung Tiefbau wird jährlich vor Saisonbeginn ein Zustandsprotokoll des betreffenden Strassenstücks erstellt.