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7.6-5 CH-GL

Art. 5 Richtlinie für die Schneeräumung von privaten Strassen - Schneestangen / Strassenmarkierungspfosten

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Art. 5 Richtlinie für die Schneeräumung von privaten Strassen · Schneestangen / Strassenmarkierungspfosten

1. Sämtliche vorstehenden oder überstehende Elemente wie Abwasserschächte, Treppenstufen, Mauerenden und Maueranfänge, vorstehende Randabschlüsse, Abgrenzungen von Umgebungsanlagen, Zaunpfosten usw. sind vom Grundeigentümer auf eigene Kosten mittels Strassenmarkierungspfosten zu kennzeichnen.

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