7.6-5
CH-GL
Art. 5 Richtlinie für die Schneeräumung von privaten Strassen - Schneestangen / Strassenmarkierungspfosten
Art. 5 Richtlinie für die Schneeräumung von privaten Strassen · Schneestangen / Strassenmarkierungspfosten
1. Sämtliche vorstehenden oder überstehende Elemente wie Abwasserschächte, Treppenstufen, Mauerenden und Maueranfänge, vorstehende Randabschlüsse, Abgrenzungen von Umgebungsanlagen, Zaunpfosten usw. sind vom Grundeigentümer auf eigene Kosten mittels Strassenmarkierungspfosten zu kennzeichnen.