7.6-5
CH-GL
Art. 4 Richtlinie für die Schneeräumung von privaten Strassen - Schäden
Art. 4 Richtlinie für die Schneeräumung von privaten Strassen · Schäden
1. Für Schäden am Belag, Verbund- und Pflastersteinen, Schächten, Schieberkappen, Randabschlüssen, Rinnen, Treppenstufen und weiteren Einbauten in der Fahrbahn und an Nebenanlagen, welche nicht den technischen Anforderungen entsprechen, übernimmt die Gemeinde keine Widerinstandstellungskosten, wie auch für Kratzspuren von Schneeketten auf Belägen oder auf Pflastersteinen.