7.6-4
CH-GL
Art. 9 Richtlinien für den Winterdienst - Routenpläne
Organisation des Winterdienstes
Art. 9 Richtlinien für den Winterdienst · Routenpläne
1. Die Organisation der Winterdiensteinsätze basiert auf der Einteilung des zu betreuenden Strassennetzes in Dringlichkeitsstufen und Standards (SN 640 756). Beim Festlegen der Routenpläne wird auf die Länge der Strecke, die klimatischen Verhältnisse, die Topografie, die Anschlussbauwerke usw. geachtet.