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7.6-4 CH-GL

Art. 42 Richtlinien für den Winterdienst

Massnahmen zur Kostenminimierung und Kostenreduktion
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Art. 42 Richtlinien für den Winterdienst

1. Aus Gründen der optimalen Mittelbewirtschaftung ist es notwendig, folgende Massnahmen zu verfolgen und dauernd zu überprüfen

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Reduktion der Personalkosten, d.h. personelle und zeitintensive Abläufe verbessern; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Reduktion der Materialkosten, d.h. z.B. weniger Auftaumittel. | | |

2. Die angewandten Methoden, die vorhandenen Ausrüstungen und die verwendeten Mittel sind in der Praxis laufend auf ihre Zweckmässigkeit und Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen. Neue Verfahren und Hilfsmittel müssen geprüft werden. Die Erfahrungen aus den vorangegangenen Jahren sollen in die Planungs- und die Vorbereitungsphase für die kommenden Winter einfliessen.

3. Der Einsatzleiter soll bereits in der Bau-Projektierungsphase die Strassenlage im Hinblick auf einen kostengünstigen Winterdienst überprüfen können (z.B. Quergefälle, Schächte, Radien von Ein- und Ausfahrten, Verkehrsinseln, Platz für Schneeräumung).

4. Im Zusammenhang mit der Kostenreduktion soll die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer nicht ausser Acht gelassen werden.

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