Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.6-4 CH-GL

Art. 35 Richtlinien für den Winterdienst - Schneeräumung ohne Verwendung von Auftaumitteln (Weissräumung)

Bekämpfung der Winterglätte
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Art. 35 Richtlinien für den Winterdienst · Schneeräumung ohne Verwendung von Auftaumitteln (Weissräumung)

1. Sämtliche Waldstrassen, Wanderwege, Schlittelstrassen und -wege werden in der Regel nur gepflügt.

2. Auf die Verwendung von Auftaumittel wird verzichtet.

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