Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.6-4 CH-GL

Art. 33 Richtlinien für den Winterdienst - Zu treffende Massnahmen

Bekämpfung der Winterglätte
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Art. 33 Richtlinien für den Winterdienst · Zu treffende Massnahmen

1. Massnahmen

| Art der Winterglätte | Verkehrsflächen mit Schwarzräumung | Verkehrsflächen mit reduziertem Winterdienst | | --- | --- | --- | | Glatteis | salzen | splitten | | Eisregen | salzen | salzen | | Reifglätte | salzen | splitten | | Schneeglätte | während Schneefall bzw. unmittelbar nach der Schneeräumunq salzen | nach Schneeräumung oder festgefahrenem Schnee evtl. splitten |

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