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7.6-4 CH-GL

Art. 31 Richtlinien für den Winterdienst - Nebeneinsätze

Schneeräumung / Einsatz
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Art. 31 Richtlinien für den Winterdienst · Nebeneinsätze

1. Fahrzeuge im Winterdiensteinsatz leisten keine Abschleppdienste. Bei Verkehrsunfällen ist, sofern erforderlich, «Erste Hilfe» zu leisten. Der Fahrer ist verpflichtet, solche Unterbrüche unverzüglich dem Einsatzleiter zu melden.

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