7.6-4
CH-GL
Art. 31 Richtlinien für den Winterdienst - Nebeneinsätze
Schneeräumung / Einsatz
Art. 31 Richtlinien für den Winterdienst · Nebeneinsätze
1. Fahrzeuge im Winterdiensteinsatz leisten keine Abschleppdienste. Bei Verkehrsunfällen ist, sofern erforderlich, «Erste Hilfe» zu leisten. Der Fahrer ist verpflichtet, solche Unterbrüche unverzüglich dem Einsatzleiter zu melden.