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7.6-4 CH-GL

Art. 20 Richtlinien für den Winterdienst - Velowege

Schneeräumung / Einsatz
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Art. 20 Richtlinien für den Winterdienst · Velowege

1. Die Schneeräumung fällt je nach Wichtigkeit der Velowege (z.B. Schulwege) unter die Dringlichkeitsstufe 1-2.

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