7.6-4
CH-GL
Art. 20 Richtlinien für den Winterdienst - Velowege
Schneeräumung / Einsatz
Art. 20 Richtlinien für den Winterdienst · Velowege
1. Die Schneeräumung fällt je nach Wichtigkeit der Velowege (z.B. Schulwege) unter die Dringlichkeitsstufe 1-2.