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7.6-4 CH-GL

Art. 11 Richtlinien für den Winterdienst - Einsatzbereitschaft

Organisation des Winterdienstes
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Art. 11 Richtlinien für den Winterdienst · Einsatzbereitschaft

1. Jeder Fahrer sorgt selbst für die Einsatzbereitschaft seines Fahrzeuges inkl. Beschickung des Salz- / Splittstreuers. Er ist ebenfalls verpflichtet - soweit möglich - seine Kollegen in diesen Arbeiten zu unterstützen. Beihilfen für diese Arbeiten werden im Personalbedarf Winterdienst nicht separat vorgesehen. Drittfahrer organisieren sich selbst. Ausnahmen sind im Handbuch für den Winterdienst festzuhalten.

2. Auf Mitfahrer bei Streu- und Pfadeinsätzen wird verzichtet. Ausnahme: Streufahrten auf den Bergstrassen

3. Hinter jeder Winterdiensttätigkeit steht der Mensch. Ein effizienter, kostenbewusster Winterdienst ist nur mit einer gut ausgebildeten und motivierten Mannschaft möglich. Die regelmässige vorwinterliche Ausbildung umfasst folgende Themen bzw. Instruktionen

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Instruktion über die Pikettorganisation und die zu erwartenden Einsatzsituationen; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Routenpläne, Aufzeigen von Hindernissen und Gefahren; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Instruktion Geräteeinsatz, Montage und Bedienung der Geräte. | | |

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