Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.6-4 CH-GL

Art. 10 Richtlinien für den Winterdienst - Einsatzzeitpunkt

Organisation des Winterdienstes
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Art. 10 Richtlinien für den Winterdienst · Einsatzzeitpunkt

1. Die Technik und der Einsatzzeitpunkt der Schneeräumung wie die der Glatteisbekämpfung richten sich neben der aktuellen Wetterlage und des aktuellen Strassenzustandes auch nach der Charakteristik der verschiedenen Strassenabschnitte. Kriterien wie Verkehrsdichte, Verkehrsmenge und Tageszeit werden miteinbezogen.

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