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7.6-2 CH-GL

Art. 4 Reglement für das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen (Waldstrassenreglement) - Art der Verkehrsbeschränkung

Strassenverzeichnis, Art der Verkehrsbeschränkung
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Art. 4 Waldstrassenreglement · Art der Verkehrsbeschränkung

1. Die Waldstrassen sind mit einem Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14), sowie mit einem Zusatzschild mit dem Text «Waldstrasse, ausgenommen Berechtigte» belegt. Zudem sind einige Strassen mit baulichen Massnahmen (Barrieren,) welche Nichtberechtigten das Befahren der Strasse verwehrt, ausgestattet.

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