7.6-2
CH-GL
Art. 3 Reglement für das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen (Waldstrassenreglement) - Abgrenzung der betroffenen Strassen
Strassenverzeichnis, Art der Verkehrsbeschränkung
Art. 3 Waldstrassenreglement · Abgrenzung der betroffenen Strassen
1. Die Verkehrsbeschränkungen gelten für alle im Waldstrassenverzeichnis aufgeführten Waldstrassen im Gemeindegebiet von Glarus Nord. Das Waldstrassenverzeichnis ist ein integrierender Bestandteil dieses Reglements und wird bei Bedarf aktualisiert.