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7.6-2 CH-GL

Art. 3 Reglement für das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen (Waldstrassenreglement) - Abgrenzung der betroffenen Strassen

Strassenverzeichnis, Art der Verkehrsbeschränkung
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Art. 3 Waldstrassenreglement · Abgrenzung der betroffenen Strassen

1. Die Verkehrsbeschränkungen gelten für alle im Waldstrassenverzeichnis aufgeführten Waldstrassen im Gemeindegebiet von Glarus Nord. Das Waldstrassenverzeichnis ist ein integrierender Bestandteil dieses Reglements und wird bei Bedarf aktualisiert.

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